Waldhotel GmbH & Ko.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Waldhotel Humboldtsee

§1 Geltungsbereich


1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Waldhotel Humboldtsee GmbH & Co. KG als Betreiber des Waldhotels Humboldtsee (nachfolgend „Hotel“ genannt) und deren Gästen bzw. Vertragspartnern (nachfolgend „Gast“ genannt).
(2) Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Aufenthaltszeitraum getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
(3) Mündliche Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch das Hotel in Textform (z. B. per E-Mail).

§2 Buchung, Abschluss des Vertrages und Anzahlung

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Bei Buchungen über das Onlineportal des Hotels kommt der Vertrag direkt im Anschluss an den erfolgreichen Zahlungsvorgang zustande.
(2) Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen der Bestätigung in Textform.
(3) Für Buchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu leisten.
(4) Bei Buchungen, die nicht über das Onlineportal getätigt wurden, sind Zahlungen unter Angabe des vollständigen Namens und der Buchungsnummer auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Bankkonto des Hotels zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bei der Anreise vor Ort fällig.
(5) In allen Ferienzeiten, für die Monate Juli und August sowie an gesetzlichen Feiertagen wird eine frühzeitige Buchung dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere auch für besondere Zimmerwünsche.

§3 An- und Abreise

(1) Das gebuchte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
(2) Am Abreisetag ist das Zimmer dem Hotel bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
(3) Außerhalb der Hauptsaison kann nach vorheriger Absprache mit der Hotelverwaltung eine spätere Abreise (Late Check-out) vereinbart werden, sofern das Zimmer im Anschluss nicht direkt weiterbelegt ist.
(4) Die Abrechnung des Hotelzimmers erfolgt auf Basis der gebuchten Übernachtungen.

§4 Rücktritt des Gastes (Stornierung) und Nichtanreise

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform (z. B. per E-Mail an info@waldhotel-humboldtsee.de).
(2) Bei einem Rücktritt vom Vertrag oder bei Nichtanreise des Gastes hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die entgangenen Einnahmen, sofern kein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Sofern in der individuellen Reservierungsbestätigung keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, gelten folgende Stornierungspauschalen:

a) Außerhalb der Hauptsaison & für Einzelbuchungen (z. B. Firmen, Monteure, Geschäftsreisende):
Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (18:00 Uhr Ortszeit) ist eine Stornierung komplett kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise (No-Show) werden 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreises fällig (bei reiner Übernachtung ohne Frühstück/Verpflegung 90 %).

b) Während der Hauptsaison (Monate Juli und August, alle gesetzlichen Schulferienzeiten sowie gesetzliche Feiertage):
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
Bei einer Stornierung im Zeitraum von 13 bis 7 Tagen vor dem Anreisetag werden 50 % des vereinbarten Gesamtreisepreises fällig.
Ab 6 Tage vor dem Anreisetag, bei Stornierungen am Anreisetag selbst oder bei Nichtanreise werden 80 % des vereinbarten Gesamtreisepreises fällig (bei reiner Übernachtung ohne Frühstück/Verpflegung 90 %).

(3) Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich unbenommen, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
(4) Das Hotel ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast den nach Absatz 2 berechneten Betrag zu zahlen.
(5) Hotelzimmer, die am Tag nach dem Reservierungsbeginn bis 12:00 Uhr nicht bezogen sind und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Anreise vorliegt, können vom Hotel anderweitig vergeben werden, ohne dass der Gast hieraus Ansprüche herleiten kann. Im Falle einer späteren Anreise des Gastes erfolgt die Unterbringung in einem gleichwertigen Zimmer, sofern verfügbar.

§5 Mitbringen von Hunden

(1) Die Mitnahme von Hunden ist nur in einer hierfür begrenzten und speziell ausgewiesenen Anzahl von Zimmern und nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch das Hotel gestattet. Für den Aufenthalt des Hundes kann ein Aufpreis berechnet werden.
(2) Der Aufenthalt von gefährlichen Hunden im Sinne des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung ist auf dem gesamten Hotelgelände grundsätzlich untersagt.

§6 Nutzung der Zimmer und Besuch

(1) Das Hotelzimmer darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen und angemeldeten Personenzahl genutzt und bewohnt werden.
(2) Eine Überlassung des Zimmers an Dritte oder die Nutzung durch nicht angemeldete Besucher über Nacht ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung der Hotelverwaltung.

§7 Haftung des Gastes und des Hotels

(1) Der Gast verpflichtet sich, das Hotelzimmer sowie das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen oder seine Besucher schuldhaft verursacht werden. Schäden sind dem Hotel unverzüglich zu melden.
(2) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannten Kardinalspflichten) des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB (Hotelierhaftung).

§8 Hausordnung und sonstiger Service

(1) Für den gesamten Aufenthalt ist die im Hotel beziehungsweise an den Infotafeln ausgehängte Hausordnung für den Gast verbindlich. Auf Wunsch wird dem Gast eine Kopie ausgehändigt.
(2) Wer in grober Weise gegen die Hausordnung, die guten Sitten oder trotz wiederholter Ermahnung gegen die geltenden Ruhezeiten verstößt, kann durch die Hotelverwaltung umgehend des Hotels verwiesen werden (Hausverbot). In diesem Fall bleibt der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis für den gesamten gebuchten Aufenthalt zu zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen nach Maßgabe des § 5.
(3) Bitte beachten Sie, dass es insbesondere in der Nebensaison zu geänderten oder eingeschränkten Öffnungszeiten der Rezeption und des Gastronomiebereiches kommen kann.


§9 Datenschutz

Mit der verbindlichen Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen des Buchungsvertrags erfassten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Gästebetreuung gespeichert und verarbeitet werden. Weitere detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz sind jederzeit unter https://waldhotel-humboldtsee.de/datenschutz einsehbar.

§10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.